Baustellenbetreuung
Arbeitssicherheit auf Baustellen durch Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG:
regelmäßige Begehungen
Beratung der Bauleitung zu sicherheitsgerechter Gestaltung
Bestellung des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) gemäß BaustellV:
Vorankündigung nach § 2 BaustellV
Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Planes
Erstellung der Baustellenordnung
Teilnahme an Bauvorbereitung und Bauberatung
Unterlagen zur Meldung von Auftragnehmern
Brandschutz auf Baustellen:
Brandschutzordnung
Alarm- und Meldeplan