Baustellenbetreuung

 

Arbeitssicherheit auf Baustellen durch Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG:
        regelmäßige Begehungen
        Beratung der Bauleitung zu sicherheitsgerechter Gestaltung
Bestellung des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) gemäß BaustellV:
        Vorankündigung nach § 2 BaustellV
        Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Planes
        Erstellung der Baustellenordnung
        Teilnahme an Bauvorbereitung und Bauberatung
        Unterlagen zur Meldung von Auftragnehmern
Brandschutz auf Baustellen:
        Brandschutzordnung
        Alarm- und Meldeplan